Datenschutzaufsicht im europäischen : Verbund Unabhängigkeit, Effektivität, Rechtsschutz und Legitimation
de
Cornelia Kibler
Der nervöse Staat : Ausnahmezustand und Resilienz des Rechts in der Sicherheitsgesellschaft
de
Tristan Barczak
Was ist ein nervöser Staat? Vor dem Hintergrund der sicherheitsrechtlichen Herausforderungen des 21.Jahrhunderts entwirft Tristan Barczak ein facettenreiches, als kritische Analyse konzipiertes Staatsbild. Skizziert wird ein Staat, der aus ständiger Angst, den letzten Zeitpunkt rechtzeitigen Handelns zu verpassen, schon in der Normallage so handelt, als befinde er sich im Ausnahmezustand. Unter den Bedingungen einer von Globalisierung, Digitalisierung und Dynamisierung geprägten Risiko- undSicherheitsgesellschaft tritt an die Stelle des verfassungsrechtlichen Ausnahmeregimes ein permanent abrufbares Präventionsrecht, das der Verhinderung der Krise weit im Voraus konkretisierter Gefahren dient. Vorverlagerung, Verstetigung und Vergesetzlichung wirken auf Form und Struktur des Ausnahmezustands zurück. Sie erfordern neue rechtliche Bindungen, die ebenso stabil wie elastisch, ebenso rigide wie flexibel sein müssen. Nur so erweist sich das Recht resilient gegenüber einem antizipierten Ausnahmezustand und ebnet dem Staat den Weg aus der Antizipationsfalle.
Das Werk zählt zu den ‚Juristischen Büchern des Jahres 2021‘, die als Leseempfehlung in der JZ 2021, 991 ff. besprochen werden.
»Die Studie der Stunde« (Jochen Zenthöfer FAZ v. 10.8.2020, S.16)
»Klug, aufschlussreich, hellsichtig […] eine meisterhafte Großdarstellung« (Heribert Prantl SZ v. 20./21.2.2021, S.6)
Die Kausalität als Merkmal der strafrechtlichen Tatbestände : Unveränderte, um ein Geleitwort ergänzte Broschurausgabe
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Karl Engisch
Vor 90 Jahren veröffentlichte Karl Engisch seine wohl berühmteste strafrechtsdogmatische Abhandlung, die viele Jahre vergriffen war. Die seitenidentische Neuausgabe, versehen mit einem Geleitwort von Ingeborg Puppe, macht diesen zentralen Text wieder zugänglich.
Engisch entwickelt darin eine Lehre von der Kausalität, die im Gegensatz zur damals herrschenden Conditio-sine-qua-non-Formel eine wissenschaftliche Methode zur Feststellung der Beziehung zwischen Einzelursache und Erfolg anhand des wirklichen Kausalverlaufs anbietet. Auf dieser Basis erarbeitet er unter dem Stichwort 'Adäquanz der Erfolgsverursachung' diejenigen Grundgedanken, die sich 30 Jahre später in der Lehre von der objektiven Zurechnung durchsetzen sollten.
Die auch international wahrgenommene Abhandlung Engischs kann noch heute als Schatzkammer für die Weiterentwicklung der Lehre von der objektiven Zurechnung genutzt werden
Die legislative Prognose : Verfassungsrechtliche Prognosepflicht im Rationalitätskonzept des Grundgesetzes
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Simone Ruf
Prognosen sind im Gesetzgebungsverfahren omnipräsent. Zugleich ist der Gesetzgeber lediglich im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung unverbindlich dazu angehalten, Prognoseverfahren durchzuführen. Simone Ruf untersucht, ob sich darüber hinaus auch verfassungsrechtliche Anknüpfungspunkte für die Ableitung einer verbindlichen Prognosepflicht für den Gesetzeber finden lassen. Die zentralen Fragen dabei lauten: Müssen legislative Entscheidungen sachlich-inhaltlich richtig sein oder reicht es aus, wenn sie von der Mehrheit des Parlaments getragen werden? In welchem Umfang kontrolliert das Bundesverfassungsgericht legislative Prognosen? Die Analyse erfolgt im Lichte des dem Grundgesetz immanenten Rationalitätskonzepts. Darüber hinaus untersucht die Autorin die strukturellen Schwachpunkte der Ausgestaltung de lege lata und unterbreitet einen Vorschlag, um die Durchführung von Prognosen in inneren Gesetzgebungsverfahren künftig zu optimieren
Die Veräusserung streitbefangener Gegenstände : Eine Neubewertung auf historisch-vergleichender Grundlage
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Alexander Ruckteschler
Die wertende Wissenszurechnung
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Andreas Seidel
Eine andere Geschichte der Begründungspflicht : Sichtweisen des frühen 19. Jahrhunderts
de
Clara Günzl
Europäisierung des Verwaltungsprozessrechts im Diskurs der Rechtswissenschaft
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Sönke Knickmeier
Gesamtschuld und Regress in der Schadensersatzrichtlinie : Art. 11 und Art. 19 RL 2014/104/EU auf dem Prüfstand
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Tabea Bauermeister
Die wettbewerbsrechtliche Schadensersatzrichtlinie hat in der Literatur viel Aufmerksamkeit erhalten. Vernachlässigt wurden indes die Regelungen zu Gesamtschuld und Regress. Und das obwohl – oder vielleicht gerade weil – die Richtlinie mit ihrem Art. 11 und Art. 19 in vielerlei Hinsicht rechtliches Neuland betritt: Zwar kannten die Mitgliedstaaten der Union bereits zuvor die gesamtschuldnerische Haftung und den anschließenden Innenausgleich mehrerer gemeinsamer Rechtsverletzer. Gänzlich neu sind jedoch Ausnahmeregelungen für Kronzeugen, KMU (kleine und mittlere Unternehmen) sowie im Anschluss an einen Vergleich. Tabea Bauermeister nimmt sich der Lücke an. Inwiefern wird das von der Richtlinie geregelte Haftungsregime für die Rechtsverletzung den Vorgaben des europäischen Unionsrechts und ihrer eigenen Zielsetzung gerecht? Die Autorin beleuchtet dazu die einzelnen Regelungen der Richtlinie zur Haftung mehrerer Rechtsverletzer sowie ihre Ausnahmen
Grundrechtsschutz in der Zwangsvollstreckung
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Stephan Klein
Seit Friedrich Stein einen Wandel in der Rechtsanschauung angestoßen hat, wird der Eigentumserwerb im Rahmen der Zwangsvollstreckung als hoheitlicher Rechtsakt angesehen. Damit geht einher, dass die materielle Rechtslage hinsichtlich des Vollstreckungsobjekts unbeachtlich ist. Durch die entsprechenden Hoheitsakte (Zuschlag bzw. Ablieferung) der Vollstreckungsorgane verliert auch ein schuldnerfremder Dritteigentümer sein Eigentum – und zwar selbst dann, wenn der Ersteigerer von der Schuldnerfremdheit des Vollstreckungsobjekts wusste. Aus verfassungsrechtlicher Sicht muss jedoch hinterfragt werden, ob diese Rechtsfolge mit dem Eigentumsgrundrecht des Dritten vereinbar ist und ob diesem ein effektiver Rechtsschutz gegen den Hoheitsakt gewährt wird. Liegt in bestimmten Konstellationen ein Grundrechtsverstoß vor, müssen entsprechende Konsequenzen daraus gezogen werden. Bei dieser »Schnittstellenproblematik« gilt es einerseits öffentlich-rechtliche, speziell verfassungsrechtliche Vorgaben zu beachten und andererseits zugleich der modernen Dogmatik des Zwangsvollstreckungsrechts gerecht zu werden
International-einheitsrechtliche Abgrenzungsnormen
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Kilian Alexander Gramsch
Welche besondere kollisionsrechtliche Funktion haben die Abgrenzungsnormen im internationalen Einheitsrecht? Wie wirkt sich die Doppelnatur staatsvertraglichen Einheitsprivatrechts auf die Methodenlehre aus? Welche Prinzipien liegen ihr zugrunde? Diese Fragen stellen sich, wenn neue, beim Abschluss der Konvention nicht absehbare Rechtsfragen methodensauber zu beantworten sind. Kilian Alexander Gramsch behandelt in diesem Zusammenhang die Auslegungsmethoden und Auslegungsgrenzen von Einheitsrecht. Er arbeitet heraus, dass die völkerrechtlichen Auslegungsvorschriften eine dynamische Auslegung international-einheitsrechtlicher Bestimmungen ermöglichen. Auf dieser Grundlage untersucht er die aktuelle und praxisrelevante Frage der Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts auf Verträge über digitale Güter und bezieht dabei auch das Gewährleistungsrecht mit ein
Itinera hereditatis : Strukturen der Nachlassabwicklung in historisch-vergleichender Perspektive
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Jan Peter Schmidt
Wie gelangen die Vermögenswerte eines verstorbenen Menschen in die Hände der auserkorenen Empfänger? Das deutsche Erbrecht bedient sich hierzu eines hochkomplexen Vollzugsapparats, der sich mit den Begriffen »Universalsukzession«, »Vonselbsterwerb« und »Erbenhaftung« immer nur in Ausschnitten erfassen lässt. Auf der Grundlage einer eigens entwickelten Taxonomie der Nachlassabwicklung stellt Jan Peter Schmidt die BGB-Lösung in einen breiten historischen und rechtsvergleichenden Kontext und legt hierdurch die unter den nationalen Regeln und Begrifflichkeiten verborgenen Strukturelemente frei. Er zeigt, wieso sich die vielfältigen Interessenkonflikte nur in begrenztem Maße auflösen lassen, ermöglicht eine neue Sichtweise insbesondere auf das Thema der Erbenhaftung und leuchtet Spielräume für eine Reform der seit langem als unbefriedigend empfundenen deutschen Regelung aus
Kernbereichsschutz bei Durchsuchungen
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Fritz Kroll
Strafprozessuale Durchsuchungen ermöglichen tiefe Einblicke in das rivatleben Betroffener. Diese haben zu befürchten, dass der Staat bei der Suche nach Beweismitteln auch in ihre höchstpersönliche Sphäre vordringt und Informationen erhebt, die dem in der Menschenwürdegarantie wurzelnden Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzuordnen sind. Trotz der Kernbereichsrelevanz von Durchsuchungen gibt es in der Strafprozessordnung keine Regelungen zum Schutz der Intimsphäre bei Durchsuchungen. Fritz Kroll analysiert die aktuelle Rechtslage und kommt zu dem Ergebnis, dass diese dem verfassungsrechtlichen Anspruch des Einzelnen auf Achtung seines Kernbereichs bei Durchsuchungen nicht gerecht wird. Der Autor zeigt auf, dass der Gesetzgeber Regelungen dazu einzuführen hat, und entwickelt einen Vorschlag für einen wirksamen Kernbereichsschutz de lege ferenda
Law by algorithm
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Horst Eidenmüller, Gerhard Wagner
Veröffentlicht auf Englisch.
Welchen Einfluss haben Digitalisierung, Blockchain-Technologie und Künstliche Intelligenz (KI) auf Rechtssetzung, Rechtswissenschaft und Rechtspraxis? Die Autoren des vorliegenden Bandes untersuchen die rechtlich relevanten Entwicklungen, die dadurch geschaffenen Herausforderungen für Rechtspolitik, Rechtsprechung und Rechtsdogmatik, neue regulatorische Aufgaben sowie den Nutzen von KI-Anwendungen für Gesetzgebung und Justiz. Wie kann »Algorithmisches Recht« zum Nutzen aller Menschen eingesetzt werden?
Menschenwürde in der Zwangsvollstreckung
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Marie Herberger
Die Regelungen zum Vollstreckungsschutz in der Einzelzwangsvollstreckung stellen sich als gewachsenes Konglomerat dar. Verschiedene Entstehungsschichten überlagern sich. Marie Herberger unternimmt eine kohärente Rekonstruktion, die ergibt, dass der von Verfassungs wegen gebotene Schutz des menschenwürdigen Daseins als Leitgedanke für eine solche Systematisierung tragfähig ist. Dieser Schutz muss relational gedacht werden, da der Mensch in Beziehung zu anderen Menschen, zu Tieren und zu Sachen lebt. Nur eine solche Betrachtungsweise ermöglicht eine angemessene Sicht des Vollstreckungsschutzes. Auf dieser Grundlage können zahlreiche dogmatische Einzelfragen stimmig und widerspruchsfrei beantwortet werden. Auf dem so herausgearbeiteten Fundament unterbreitet die Autorin für die verbleibenden Spannungslagen Vorschläge de lege ferenda